Suchen Sie Rat und Hilfe?

Wurden Sie aufgrund von Ihrer “Hautfarbe”, Nationalität, Kultur oder Religion schlechter als andere behandelt? Wir hören uns an, was Sie erfahren haben und suchen mit Ihnen nach einer Lösung, um damit umzugehen.

Suchen Sie Informationen und Unterstützung, um etwas gegen Ungleichbehandlung bzw. Rassismus zu unternehmen?

Wir suchen mit Ihnen nach einer Lösung!

WIE ARBEITET DER BDB BEI DER BERATUNG?

Der BDB unterstützt Menschen, die von Diskriminierung betroffen sind. Wie hören Sie und Ihre Erfahrungen an und unterstützen Sie dabei, Strategien zu entwickeln, wie Sie damit umgehen und sich dabei stärken können.

Es gibt eine Reihe von Interventionsmöglichkeiten, die je nach Fall entwickelt werden können, um die betroffene Person zu stärken. Wir schreiben z.B. an Institutionen, schlichten im Konfliktfall und bieten Möglichkeiten an, Fälle an die Öffentlichkeit zu bringen. Auch wenn es einfach den Wunsch gibt, darüber zu reden, sind wir da.

Letztendlich liegt die Entscheidung bei Ihnen, welchen Weg Sie nehmen.

Wir möchten darauf hinweisen, dass der BDB keine Rechtsberatung anbietet. Allerdings vermitteln wir auch den Kontakt an Anwält:innen oder an spezialisierte Fachberatungsstellen, wenn dies sinnvoll erscheint und erwünscht ist.

Die Beratung beim BDB ist kostenlos. Es werden jedoch keine Kosten (z.B. Anfahrt) übernommen, weil der BDB ein gemeinnütziger Verein ist.

Brauchen Sie eine Beratung?

Sprechzeiten

Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag:

11:00–15:00 Uhr

Tel: 030 / 216 88 84
Email: bdb(at)bdb-germany.de

Neben der Online- und Telefonberatung bieten wir eine persönliche Einzelberatung nach Terminvereinbarung an.

Wir freuen uns auf Ihren Anruf!

Beispiele für Beratungsfälle

Fallbeispiel 1: Zugang zu Freizeitangeboten

Drei Freunde, die sich aus der Ausbildung kennen, verabreden sich zum Tanzen. Herr G. ist 19 Jahre, sein Freund Herr B. ist 21 Jahre alt, Herr A. ist 17 Jahre.

In der Warteschlange vor dem Club vertreiben sich die drei die Zeit im lockeren Gespräch, Herr G. und Herr B. dabei mit russischem Akzent. Am Einlass werden ihre Ausweise verlangt, beide Männer besitzen als Aussiedler einen Personalausweis mit einem russisch klingenden Geburtsort. Der Einlasser verweigert ihnen den Zutritt, auf Nachfrage äußert er, dass er mit Rücksicht auf die weiblichen Gäste, die sonst so oft belästigt werden, gehalten sei, „solche wie sie“ nicht einzulassen. Herrn A. ist er bereit durchzuwinken. Die Freunde beraten sich kurz und entscheiden, den Abend abzubrechen und nach Hause zu gehen.

       Handlungsoptionen

  1. Beratung
    – Anerkennung der verletzten Gefühle
    – Klärung und Erarbeitung von Handlungsoptionen
  2. Persönliche Konfliktberatung
    – Täter-Opfer-Ausgleich (setzt voraus, dass es Täter gibt und dass sie bekannt sind)
    – Gespräch mit den Betreibern des Tanzclubs
  3. Öffentlichkeit
    – Artikel schreiben oder Presse informieren
    – Aufruf zum Boykott
  4. Gericht
    – zivilrechtliche Klage nach dem AGG
  5. andere
    – Gespräche mit dem Ordnungsamt über die Voraussetzungen für die Konzession des Betreibers

Fallbeispiel 2: Praktizieren von Religion

Die 17.-jährige K. geht in die 11. Klasse eines Gymnasiums. Bevor sie ihr Pausenbrot isst, betet sie kurz und dankt Gott für ihr Essen. Wiederholte Male wird sie von Mitschüler:innen auf dem Pausenhof mit den Worten „Mutter Theresa“ und „Jungfrau Maria“ bezeichnet. Ein anderes Mal wird sie zu einem Geburtstag einer Klassenkameradin nicht eingeladen mit der Begründung: „Wir brauchen keine frommen Kirchgänger!“. K. fühlt sich verletzt und angegriffen.
K. versucht mit ihrer Klassenlehrerin darüber zu sprechen, doch diese meint, die Ausgrenzung passiere nicht wegen des Praktizierens der Religion und schiebt sie auf die „Pubertät“. K. fühlt sich unverstanden. Zu Hause berichtet sie ihren Eltern von diesen Ausgrenzungen, doch diese wagen nicht etwas zu unternehmen aus Angst, ihr Kind könnte in der Schule noch mehr Probleme bekommen, wenn man der Sache auf den Grund gehen würde.

       Handlungsoptionen

  1. Beratung
    – Anerkennung der verletzten Gefühle
    – Klärung und Erarbeitung von Handlungsoptionen
  2. Persönliche Konfliktberatung
    – Täter-Opfer-Ausgleich (setzt voraus, dass es Täter:innen gibt und dass sie bekannt sind)
    – Gespräch mit den Eltern und der Klassenlehrerin, evtl. dem/der Direktor:in der Schule
  3. Öffentlichkeit
    – Elternabend zu diesem Thema organisieren

Fallbeispiel 3: Rassistische Beleidigung im Straßenverkehr

Herr N., ein Mann vietnamesischer Herkunft, ist in einen Autounfall verwickelt, den er nicht verschuldet hat. Ein anderes Auto ist ihm von hinten aufgefahren. Der Unfallverursacher steigt aus seinem Auto und macht Herrn N. Vorwürfe über seine Fahrweise. Herr N. verteidigt sich und betont, dass ihn selbst keine Schuld treffe, weil er den Regeln des Straßenverkehrs ordnungsgemäß gefolgt sei. Daraufhin fängt der Unfallverursacher an, Herrn N. in einem wütenden Ton mit den Worten: „wo hast du Affe fahren gelernt?“ zu beschimpfen und lässt sich auf kein sachliches Gespräch mit Herrn N. ein. Des Weiteren wird Herr N. mehrmals mit dem rassistischen Wort „Fidschi“ beschimpft. Herr N. fühlt sich gekränkt und verletzt.

       Handlungsoptionen

  1. Beratung
    – Klärung und Erarbeitung von Handlungsoptionen
  2. Persönliche Konfliktbearbeitung
    – Täter-Opfer-Ausgleich (setzt voraus, dass es Täter gibt und dass sie bekannt sind)
  3. Öffentlichkeit
    – Flugblatt oder Artikel schreiben
  4. Gericht
    – Strafanzeige wegen Beleidigung stellen
    (prüfen, ob konkrete Verantwortliche gefunden werden können, ob andere Rechtsgrundlagen greifen und ob es sich um eine unmittelbare Diskriminierung im Sinne einer Benachteiligung nach AGG handeln könnte)